Satzung, Vereinsordnung, Mitgliedsbeitrag, Jahreshauptversammlung, Kassenprüfer und vieles mehr verbindet man mit dem Rechtsgebiet des Vereinsrechts, doch umfaßt es vieles mehr, denn im Rahmen der Vereinsarbeit haben sowohl der Vorstand als auch die „einfachen“ Mitglieder im Verein sämtliche Rechtsfragen zu beachten, die von Unternehmen wie auch von Privatpersonen zu beachten sind.
Somit kann ein Verein sowohl mit dem Zivilrecht als auch mit den öffentlichen Recht zu tun haben und sollte sich mit den hier entstehenden Rechtsfragen auskennen oder zumindest wissen, zu welchem Zeitpunkt rechtlicher Rat eingeholt werden sollte, damit mögliche Haftungsfallen umgangen werden.
Der Verein als eigene Rechtspersönlichkeit, als juristische Person also, ist Träger von Rechten und Pflichten und haftet hierfür höchstselbst, doch entsteht eine solche Haftung erst durch das Handeln seiner Organe. Diese wiederum können aber in bestimmten Konstellationen selbst in eine Haftung kommen, was jeder natürlich gern vermeiden möchte.
Hier gilt es also, sich vorab zu informieren und zu wissen, was auf einen zukommen kann.
Wir beraten Sie gern rund um das Thema Vereinsrecht und hier zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Satzung erstellen oder aktualisieren
- Datenschutz nach DSGVO, hier insbesondere Datenschutzbelehrung auf der Webseite, Datenschutzordnung, Verarbeitungsverzeichnis, Belehrung von Mitarbeitern uvm.
- Auftritte des Vereins in sozialen Medien
- Vorbereitung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen
- Erstellung von Ordnungen für die Vereinsarbeit
Kontaktieren Sie uns jetzt zur Vereinbarung eines ersten Beratungsgesprächs: info@tentas.de